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  EVH erhält Innovationspreis 2011 des VKU für Bürger-Projekt "Solar für Halle"


Im Bild (v.l.n.r.): Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des VKU, Roland Krügel, Oberbürgermeister der Stadt Tornesch, Susanne Treptow, Geschäftführerin der Stadtwerke Hameln, Stephan Weil, Präsident des VKU, Berthold Müller-Urlaub, Vorsitzender Geschäftsführer der EVH GmbH, Thomas Patermann, Vorstand der Wirtschaftsbetriebe Duisburg.

Die EVH, ein Unternehmen der Stadtwerke Halle, hat am 12. Oktober einen
Preis gewonnen: Auf der diesjährigen Tagung des Verbandes kommunaler
Unternehmen (VKU) in Bonn nahm Berthold Müller-Urlaub, Vorsitzender
Geschäftsführer der EVH GmbH, persönlich den Innovationspreis 2011 des VKU entgegen. Ausgezeichnet wurde das innovative
Bürgerbeteiligungsprogramm der EVH „Solar für Halle“, das es Hallensern ermöglicht entweder auf dem eigenen Dach Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen zu installieren oder sich unbürokratisch an Investitionen in Solarprojekte zu beteiligen und sich für regenerative Energie engagieren wollen.

Der Innovationspreis wurde zum zweiten Mal verliehen und zeichnet herausragende kommunale Ideen aus, von denen ganz speziell die Bürger profitieren. Mit dem kompletten Programm „Solar für Halle“ wird Privat- und Gewerbekunden in Halle die Möglichkeit eröffnet, ohne bürokratischen Aufwand aktiv etwas für ihr grünes Gewissen tun und durch eigenes Engagement die Umwelt schützen. Mit den Produkten Halplus Strom Solar+ und Halplus Erdgas Solar+ können sie auf dem eigenen Dach Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen installieren. Damit unterstützt die EVH auch das örtliche Handwerk, das die Installation und Wartung der Anlagen übernimmt.


Berthold Müller-Urlaub stellt der Jury das innovative Bürgerbeteiligungsprogramm "Solar für Halle" vor. Neben ihm Moderatorin Ursula Heller.

Zudem können sich treue Kunden mit der „HalplusGrünAnlage“ unbürokratisch finanziell an Großprojekten der EVH im Bereich Erneuerbare Energien beteiligen. In Kooperation mit der Sparkasse Halle
legte der Energieversorger dafür attraktive Sparbriefe mit günstigen
Zinsbedingungen und einer fest vereinbarten Laufzeit von fünf Jahren auf. Die Wahl des Anlagebetrages ist in Schritten von je 1000 Euro zwischen 1000 und 5000 Euro wählbar.

12.10.2011

Mit freundlicher Genehmigung der EVH GmbH

      Herr Pfarrer Harald Bartl von der Evangelischen Marktkirchengemeinde als Ansprechpartner für Menschen in seelischer Not

Die Energiegemeinschaft Halle/Saale e.V. versteht sich für Ihre Mitglieder auch als Ansprechpartner und Unterstützer in schwierigen Situationen. Oftmals fehlt es aber den Betroffenen an Mut, diese Hilfegesuche direkt anzusprechen.
Vielleicht aus Schamgefühl oder aus Angst, dass die Informationen öffentlich bekannt werden, wird dieses Angebot nicht wahrgenommen oder die Möglichkeit einer Unterstützung durch die Gemeinschaft wird gar nicht erkannt.

Die Energiegemeinschaft hat mit Herrn Pfarrer Harald Bartl von der Evangelischen Marktkirchengemeinde einen Ansprechpartner gefunden, der Mitgliedern der Gemeinschaft in seelischer Not als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Ursachen und mögliche Hilfeleistungen werden besprochen und anonym an den Vorstand der Gemeinschaft weitergeleitet.

Mitglieder in Not finden Herrn Pfarrer Bartl in der Evangelischen Marktkirchengemeinde

An der Marienkirche 1 in 06108 Halle (Saale) oder
Tel./Fax dienstl.: (0345) 5 17 08 94
Tel. privat: (0345) 2 94 02 57
Mobil: (0170) 7 70 73 17
E-Mail: habaco@gmx.de

  Neues Schornsteinfeger-Gesetz Teil 2

Das Schornsteinfegergesetz gehört zu den sicherheitsorientierten Berufen. In Deutschland gibt es einen erfolgreich bewährten Sicherheitsstandart der weltweit seines gleichen sucht.

Wie ist die Sicherheit in unseren Nachbarländern?

Das heißt auch künftig wird es Kehrbezirke geben. Aber künftig müssen Schornsteinfeger alle sieben Jahre an einem Ausschreibungsverfahren für die Bezirke teilnehmen.

Wer in Deutschland als Schornsteinfeger tätig werden will, muss in ein Register eingetragen werden, das beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geführt wird.

Aus Gründen der Betriebs- und Brandsicherheit sowie des Umwelt- und Klimaschutzes muss weiterhin kontrolliert werden, ob die Eigentümer ihre Pflichten erfüllt haben.

Die Bezirke sollen über ein "objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren" jeweils befristet für sieben Jahre an einen Bezirksbevollmächtigten vergeben werden.

Das Verbot von Nebentätigkeiten wird aufgehoben, so dass die Schornsteinfeger auch Leistungen anbieten können, die nicht zu ihrem klassischen Aufgabenbereich gehören.

Als Übergangsregelung sollen bereits bestellte Bezirksschornsteinfegermeister bis Ende 2014 in diesem Bezirk bleiben, ohne an einer Ausschreibung teilnehmen zu müssen.
      Schornsteinfeger- (Staats-)Monopol gekippt

(No. 2008) Der Bundesrat hat das Monopol der Schornsteinfeger gekippt. Er billigte in Berlin ein Gesetz mit dem die Berufssparte für den Wettbewerb geöffnet werden soll.

Mehr Konkurrenz beim Kehren: Teil 1

Eigentlich ist es ein Staatsmonopol, da der Staat die Aufgaben bestimmt, die Auszuführenden bestellt, die Gebühren festlegt, aber die Tätigkeiten (damit ein Teil und ein Teil des Risikos und evtl. Mehrkosten) in privatwirtschaftliche Hände legt.


(foto: AP über süddeutsche Zeitung)

Mit der neuen Freiheit kommen neue Pflichten!

Nun können sich Hauseigentümer künftig auch auswärtige Kaminkehrer weitgehend frei auswählen. Mit der Änderung haben die Hauseigentümer aber auch eine größere Verantwortung bekommen. Der bequeme Automatismus entfällt für jeden der eine Veränderung will.

Alle Arbeiten in diesem Bereich, die keine Kontrollen beinhalten, werden im Wettbewerb angeboten.

Wie geht es los? Ab Inkrafttreten des Gesetzes können nur ausländische EU-Schornsteinfeger beauftragt werden. Natürlich muss der Auftraggeber die Eignung prüfen, schließlich geht es immer noch um seine Sicherheit. Erst nach einer Übergangsfrist, bis Ende 2014, kann auch ein innerdeutscher Wettbewerb erfolgen.

Zur Reinigung und Überprüfung sollen aber nur Betriebe berechtigt sein, die mit dem Schornsteinfeger-Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder entsprechende Dienstleistungen ausführen dürfen.

Die Neuregelung geht auf die EU-Kommission zurück, die wegen der bisherigen Regelung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hatte. Beanstandet wurde dabei, dass die Ausübung des Handwerks auf einen Schornsteinfeger pro Bezirk beschränkt ist. Dieser darf außerhalb des Kehrbezirks nicht tätig sein. Das wiederum widerspricht der Dienstleistungsfreiheit in der EU.

  Eigentümer haben Kontrollpflichten an Heizungsanlagen

Eine Wohnung steht leer. Neben der Suche nach neuen Mieter gibt es noch weiteres zu bedenken. Hier ein paar Hinweise an Eigentümer bzw. Verwalter.

Teil2: Heizungen in Leerwohnungen

Nicht wenige Eigentümer in Halle haben Leerwohnungen zu beklagen. Neben dem Mietverlust kommen Pflichten und Kosten hinzu. Doch wer seinen Pflichten nicht nachkommt, hat hinterher meist mit weit höheren Aufwendungen zu rechnen. Deshalb hier ein paar Hinweise:

Betriebsbereite Anlagen sind (laut Kehr- und Überprüfungsordnung LSA) überprüfungspflichtig.

Das heißt, liegt an der Etagenheizung in der Leerwohnung Strom und Gas an und ist die Anlage noch mit Wasser befüllt, so hat der zuständige Schornsteinfeger die Feuerstätte turnusmäßig zu überprüfen. Dazu haben die Eigentümer den Zugang zu gewährleisten. Dabei ist unerheblich, ob die Anlage als Frostschutz läuft, die Wohnung ungenutzt ist oder dort Umbauten stattfinden.

Der Vorteil, sie haben eine sichere und überprüfte Anlage, sie können bei Neuvermietung nicht vergessen den Schornsteinfeger bestellen (Eigentümerpflicht nicht vom Mieter!), sie haben keine zusätzlichen Kosten für extra Anfahrten und im Winter kann die Heizung als Frostschutz genutzt werden.
      Eigentümer haben Kontrollpflichten an Heizungsanlagen

Nicht wenige Eigentümer in Halle haben Leerwohnungen zu beklagen. Neben dem Mietverlust kommen Pflichten und Kosten hinzu. Doch wer seinen Pflichten nicht nachkommt, hat hinterher meist mit weit höheren Aufwendungen zu rechnen. Deshalb hier ein paar Hinweise:

Teil 1: Ältere Heizungen müssen in Frostperioden häufiger kontrolliert werden

Ein Hauseigentümer begehrte Versicherungsleistungen wegen eines Wasserschadens, dessen Ursache ein durch Frost beschädigtes Heizungsrohr war. Nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs hat der Hauseigentümer im Winter die Heizungsanlage ausreichend häufig zu kontrollieren, um das Risiko von Frostschäden zu begrenzen. Dabei gelten keine festen Kontrollintervalle.
Die Gerichtsentscheidung verlagert die Beurteilung vielmehr auf den Einzelfall, lässt aber offen, wer welche Umstände darlegen und beweisen muss. Der Entscheidung ist zu entnehmen, dass bei höherem Alter und größerer Störanfälligkeit eine Heizungsanlage häufiger zu überprüfen ist. Dies könne dazu führen, dass bei starkem Frost auch täglich kontrolliert werden müsse.
(Quelle: Text und Bild: Blitzlicht des Deutschen Steuerberaterinstitut e.V. Berlin)

  Rabatte beim Opel Autohaus im Göttinger Bogen in Halle-Neustadt

Mitglieder der Energiegemeinschaft Halle e.V. erhalten beim Autokauf im Opel Autohaus Rabatte.
Wenn Ihnen ein Auto im Autohaus zusagt, können Sie auf Antrag bei der
Energiegemeinschaft
Herr Kranz, 0345 581 2672 oder
Herrn Englich, 0345 581 2670
oder per Kontaktformular
ein entsprechendes Formular erhalten.



      "Warum meckern Schornsteinfeger immer? Meine Anlage ist doch in Ordnung!"


Ferwärmegemeinschaft Halle
Energiegemeinschaft Halle e.V.
Gasgemeinschaft Halle
 
 

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