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Herr Pfarrer Harald Bartl von der Evangelischen Marktkirchengemeinde als Ansprechpartner für Menschen in seelischer Not
Die Energiegemeinschaft Halle/Saale e.V. versteht sich für Ihre Mitglieder auch als Ansprechpartner und Unterstützer in schwierigen Situationen. Oftmals fehlt es aber den Betroffenen an Mut, diese Hilfegesuche direkt anzusprechen. Vielleicht aus Schamgefühl oder aus Angst, dass die Informationen öffentlich bekannt werden, wird dieses Angebot nicht wahrgenommen oder die Möglichkeit einer Unterstützung durch die Gemeinschaft wird gar nicht erkannt.
Die Energiegemeinschaft hat mit Herrn Pfarrer Harald Bartl von der Evangelischen Marktkirchengemeinde einen Ansprechpartner gefunden, der Mitgliedern der Gemeinschaft in seelischer Not als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Ursachen und mögliche Hilfeleistungen werden besprochen und anonym an den Vorstand der Gemeinschaft weitergeleitet.
Mitglieder in Not finden Herrn Pfarrer Bartl in der Evangelischen Marktkirchengemeinde
An der Marienkirche 1 in 06108 Halle (Saale) oder
Tel./Fax dienstl.: (0345) 5 17 08 94
Tel. privat: (0345) 2 94 02 57
Mobil: (0170) 7 70 73 17
E-Mail: habaco@gmx.de
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Neues Schornsteinfeger-Gesetz Teil 2
 | Das Schornsteinfegergesetz gehört zu den sicherheitsorientierten Berufen. In Deutschland gibt es einen erfolgreich bewährten Sicherheitsstandart der weltweit seines gleichen sucht. |
Wie ist die Sicherheit in unseren Nachbarländern?
Das heißt auch künftig wird es Kehrbezirke geben. Aber künftig müssen Schornsteinfeger alle sieben Jahre an einem Ausschreibungsverfahren für die Bezirke teilnehmen.
Wer in Deutschland als Schornsteinfeger tätig werden will, muss in ein Register eingetragen werden, das beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geführt wird.
Aus Gründen der Betriebs- und Brandsicherheit sowie des Umwelt- und Klimaschutzes muss weiterhin kontrolliert werden, ob die Eigentümer ihre Pflichten erfüllt haben.
Die Bezirke sollen über ein "objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren" jeweils befristet für sieben Jahre an einen Bezirksbevollmächtigten vergeben werden.
Das Verbot von Nebentätigkeiten wird aufgehoben, so dass die Schornsteinfeger auch Leistungen anbieten können, die nicht zu ihrem klassischen Aufgabenbereich gehören.
Als Übergangsregelung sollen bereits bestellte Bezirksschornsteinfegermeister bis Ende 2014 in diesem Bezirk bleiben, ohne an einer Ausschreibung teilnehmen zu müssen.
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Schornsteinfeger- (Staats-)Monopol gekippt
(No. 2008) Der Bundesrat hat das Monopol der Schornsteinfeger gekippt. Er billigte in Berlin ein Gesetz mit dem die Berufssparte für den Wettbewerb geöffnet werden soll.
Mehr Konkurrenz beim Kehren: Teil 1
Eigentlich ist es ein Staatsmonopol, da der Staat die Aufgaben bestimmt, die Auszuführenden bestellt, die Gebühren festlegt, aber die Tätigkeiten (damit ein Teil und ein Teil des Risikos und evtl. Mehrkosten) in privatwirtschaftliche Hände legt.

(foto: AP über süddeutsche Zeitung)
Mit der neuen Freiheit kommen neue Pflichten!
Nun können sich Hauseigentümer künftig auch auswärtige Kaminkehrer weitgehend frei auswählen. Mit der Änderung haben die Hauseigentümer aber auch eine größere Verantwortung bekommen. Der bequeme Automatismus entfällt für jeden der eine Veränderung will.
Alle Arbeiten in diesem Bereich, die keine Kontrollen beinhalten, werden im Wettbewerb angeboten.
Wie geht es los? Ab Inkrafttreten des Gesetzes können nur ausländische EU-Schornsteinfeger beauftragt werden. Natürlich muss der Auftraggeber die Eignung prüfen, schließlich geht es immer noch um seine Sicherheit.
Erst nach einer Übergangsfrist, bis Ende 2014, kann auch ein innerdeutscher Wettbewerb erfolgen.
Zur Reinigung und Überprüfung sollen aber nur Betriebe berechtigt sein, die mit dem Schornsteinfeger-Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder entsprechende Dienstleistungen ausführen dürfen.
Die Neuregelung geht auf die EU-Kommission zurück, die wegen der bisherigen Regelung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hatte. Beanstandet wurde dabei, dass die Ausübung des Handwerks auf einen Schornsteinfeger pro Bezirk beschränkt ist. Dieser darf außerhalb des Kehrbezirks nicht tätig sein. Das wiederum widerspricht der Dienstleistungsfreiheit in der EU.
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Eigentümer haben Kontrollpflichten an Heizungsanlagen
Eine Wohnung steht leer. Neben der Suche nach neuen Mieter gibt es noch weiteres zu bedenken. Hier ein paar Hinweise an Eigentümer bzw. Verwalter.
Teil2: Heizungen in Leerwohnungen
Nicht wenige Eigentümer in Halle haben Leerwohnungen zu beklagen. Neben dem Mietverlust kommen Pflichten und Kosten hinzu. Doch wer seinen Pflichten nicht nachkommt, hat hinterher meist mit weit höheren Aufwendungen zu rechnen. Deshalb hier ein paar Hinweise:
Betriebsbereite Anlagen sind (laut Kehr- und Überprüfungsordnung LSA) überprüfungspflichtig.
Das heißt, liegt an der Etagenheizung in der Leerwohnung Strom und Gas an und ist die Anlage noch mit Wasser befüllt, so hat der zuständige Schornsteinfeger die Feuerstätte turnusmäßig zu überprüfen. Dazu haben die Eigentümer den Zugang zu gewährleisten. Dabei ist unerheblich, ob die Anlage als Frostschutz läuft, die Wohnung ungenutzt ist oder dort Umbauten stattfinden.
Der Vorteil, sie haben eine sichere und überprüfte Anlage, sie können bei Neuvermietung nicht vergessen den Schornsteinfeger bestellen (Eigentümerpflicht nicht vom Mieter!), sie haben keine zusätzlichen Kosten für extra Anfahrten und im Winter kann die Heizung als Frostschutz genutzt werden.
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Eigentümer haben Kontrollpflichten an Heizungsanlagen
Nicht wenige Eigentümer in Halle haben Leerwohnungen zu beklagen. Neben dem Mietverlust kommen Pflichten und Kosten hinzu. Doch wer seinen Pflichten nicht nachkommt, hat hinterher meist mit weit höheren Aufwendungen zu rechnen. Deshalb hier ein paar Hinweise:
Teil 1: Ältere Heizungen müssen in Frostperioden häufiger kontrolliert werden
Ein Hauseigentümer begehrte Versicherungsleistungen wegen eines Wasserschadens, dessen Ursache ein durch Frost beschädigtes Heizungsrohr war. Nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs hat der Hauseigentümer im Winter die Heizungsanlage ausreichend häufig zu kontrollieren, um das Risiko von Frostschäden zu begrenzen. Dabei gelten keine festen Kontrollintervalle.
Die Gerichtsentscheidung verlagert die Beurteilung vielmehr auf den Einzelfall, lässt aber offen, wer welche Umstände darlegen und beweisen muss. Der Entscheidung ist zu entnehmen, dass bei höherem Alter und größerer Störanfälligkeit eine Heizungsanlage häufiger zu überprüfen ist. Dies könne dazu führen, dass bei starkem Frost auch täglich kontrolliert werden müsse.
(Quelle: Text und Bild: Blitzlicht des Deutschen Steuerberaterinstitut e.V. Berlin)

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Rabatte beim Opel Autohaus im Göttinger Bogen in Halle-Neustadt
Mitglieder der Energiegemeinschaft Halle e.V. erhalten beim Autokauf im Opel Autohaus Rabatte. Wenn Ihnen ein Auto im Autohaus zusagt, können Sie auf Antrag bei der Energiegemeinschaft Herr Kranz, 0345 581 2672 oder Herrn Englich, 0345 581 2670 oder per Kontaktformular ein entsprechendes Formular erhalten.

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Rabatte beim DIT Autohaus Toyota in der Merseburger Str. 223 in 06130 Halle
Mitglieder der Energiegemeinschaft Halle e.V. erhalten beim Autokauf im Toyota Autohaus Rabatte. Wenn Ihnen ein Auto im Autohaus zusagt, können Sie auf Antrag bei der Energiegemeinschaft Herr Kranz, 0345 581 2672 oder Herrn Englich, 0345 581 2670 oder per Kontaktformular ein entsprechendes Formular erhalten.
Ansprechpartnerin im DIT Autohaus Toyota ist Frau Grasse, GK-Verkauf, Tel.: 0345 6854817.
Bitte lassen Sie sich im Autohaus beraten:

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"Warum meckern Schornsteinfeger immer? Meine Anlage ist doch in Ordnung!"

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